Kleinkläranlagen
Grundstückskläranlagen oder Hauskläranlagen: ein komplexes Thema, bei dem wir Sie nicht allein lassen.

Wann brauche ich eine Kleinkläranlage?
Wenn Sie als Grundstücksbesitzer nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kleinkläranlage errichten. Das ist der Fall, wenn die Abwasserbeseitigungspflicht auf Sie übertragen wird.
Der Einsatz von Kleinkläranlagen wird von den Länderbehörden bestimmt und von den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt.
Was gehört zu einer Kleinkläranlage?
Zu einer Kleinkläranlage gehören eine Einrichtung zur mechanischen Entschlammung des Abwassers (Mehrkammergrube) und eine biologische Reinigungsstufe. Sie kann sehr unterschiedlich gestaltet sein. Kleinkläranlagen sind in der DIN 4261 beschrieben.
Wozu dienen Kleinkläranlagen?
Sie behandeln im Allgemeinen häusliches Schmutzwasser aus einzelnen oder mehreren Gebäuden. Sie sind innerhalb des Grundstücks eingebaut, das zu entwässern ist.
Was passiert mit dem Abwasser?
Nach dem Durchfließen der Anlage versickert das Abwasser, sofern der Untergrund aufnahmefähig ist. Wenn nicht, wird es dem nächsten offenen Gewässer zugeleitet.
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Welche Anlage zu Ihrem Grundstück passt, klären wir mit Ihnen im Gespräch. Wir beraten individuell und kompetent.
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